Gemäß der Rundverfügung Nr. 25/2020 des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung kommen wir an dieser Stelle unserer Informationspflicht gegenüber der Schulöffentlichkeit bei einer Infektionsschutzmaßnahme des Gesundheitsamtes nach
- Zur Zeit gibt es erfreulicherweise keine Infektionsschutzmaßnahmen, welche die Robert-Koch-Schule betreffen.
Gunnar Demuth, Schulleiter
Weitere aktuelle Informationen
Testpflicht
Aufgrund der aktuell geltenden Testpflicht darf die Schule nur von Personen betreten werden, die ein…