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Testpflicht

    Aufgrund der aktuell geltenden Testpflicht darf die Schule nur von Personen betreten werden, die ein negatives Testergebnis nachweisen können. SchülerInnen müssen 2x pro Woche ein negatives Testergebnis vorweisen können, alle anderen BesucherInnen eines, welches nicht älter als 24 Stunden ist. Sollte der Test eines Schüler / einer Schülerin ungültig sein, kann am Morgen des Schulbesuches in der Cafeteria eine Nachtestung durchgeführt werden.