Der Schulelternrat setzt sich aus den gewählten Elternvertretern der einzelnen Klassen zusammen. Der SER wählt aus seiner Mitte für einen Zeitraum von zwei Jahren einen Vorsitzenden und einen Vertreter sowie mehrere Beisitzer. Der SER tritt mindestens zweimal pro Schuljahr zusammen und erörtert alle die Schülerschaft und die Schule betreffenden Fragen. Diese Sitzungen sind zu protokollieren. Der SER vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber Schulleitung, Schulbehörde und Schulträger. Die Schulleitung ist zu den Sitzungen eingeladen und berichtet in den Sitzungen über die aktuelle Entwicklung der Schule. Der SER wählt zehn Vertreter und Stellvertreter für die Gesamtkonferenz. Die Elternschaft wirkt weiterhin durch jeweils einen Vertreter in den Fachkonferenzen mit. Die Elternvertreter sind in den Konferenzen, außer in Fragen der Leistungsbeurteilung, stimmberechtigt. Weitere Funktionen können die Vertretung im Gemeinde- und Kreiselternrat sein, dorthin entsendet der SER jeweils zwei Delegierte. Nach der SER Sitzung sollen die Elternvertreter die Informationen aus der Sitzung an die Eltern ihrer Klassen verteilen. Der Schulelternrat trifft sich in regelmäßigen Abständen mit dem Schülerrat und erörtert Probleme im schulischen Alltag. Regelmäßige Treffen des Vorstands des SER mit der Schulleitung verbessern den Informationsfluss zwischen der Schule und den Eltern.